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Bußgeldrechner — Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach BKatV

Verstoß-Kategorie und Stufe per Klick auswählen — der Rechner zeigt Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot nach den Regelsätzen der Bußgeldkatalog-Verordnung.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Häufige Fälle

Ein Klick füllt Kategorie und Stufe automatisch aus.

Verstoß-Kategorie

Weitere Regelsätze der BKatV

Neben den hier wählbaren Kategorien regelt die Bußgeldkatalog-Verordnung auch Alkohol- und Drogenverstöße am Steuer (§ 24a StVG) in eigenen Regelsätzen — abgestuft nach Promillewert und Ausfallerscheinungen. Für eine Einschätzung der Blutalkoholkonzentration nutzen Sie den Promillerechner.

Rechtsgrundlagen: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), StVO, § 4 StVG (Fahreignungs-Bewertungssystem).

So wird gerechnet

Der Rechner ordnet die gewählte Kategorie und Stufe dem passenden Regelsatz aus der Bußgeldkatalog-Verordnung zu und zeigt Bußgeld, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot an. Bei Abstands- und Rotlichtverstößen berücksichtigt die Vorbelastungs-Auswahl, dass die BKatV bei Wiederholungstätern binnen eines Jahres höhere Regelsätze oder ein längeres Fahrverbot vorsieht. Die Werte entsprechen den amtlichen Regelsätzen für Grundfälle ohne besondere Umstände — Zuschläge im Einzelfall sind möglich und werden hier nicht abgebildet.

Häufige Fragen

Wie verbindlich ist das berechnete Bußgeld?

Der Rechner bildet die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) nach und liefert eine unverbindliche Schätzung. Im Einzelfall können Zuschläge etwa wegen Gefährdung, Sachbeschädigung oder Vorbelastung hinzukommen. Für den konkreten Bescheid sind die zuständige Bußgeldbehörde oder ein Rechtsanwalt maßgeblich.

Ab wie vielen Punkten wird der Führerschein entzogen?

Im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG) führen 8 Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, ab 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung — jeweils mit Hinweis auf freiwillige Fahreignungsseminare.

Was bedeutet ein Fahrverbot im Unterschied zum Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG ist zeitlich befristet (meist 1 bis 3 Monate), der Führerschein bleibt danach automatisch gültig. Ein Führerscheinentzug ist dagegen ein Entzug der Fahrerlaubnis, die neu beantragt werden muss — meist erst ab 8 Punkten oder nach gerichtlichem Entzug bei schweren Verstößen.

Fällt zusätzlich zum Bußgeld noch eine Gebühr an?

Ja. Laut Gebührenkatalog zum OWiG wird bei Bußgeldbescheiden zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr fällig, üblicherweise um die 30 Euro, zuzüglich Zustellauslagen. Bei geringfügigen Verwarnungen unter rund 60 Euro entfällt dies meist.

Gilt für Fahranfänger etwas anderes?

Fahranfänger in der Probezeit (§ 2a StVG) müssen bei bestimmten Verstößen an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich. Das Bußgeld selbst richtet sich weiterhin nach dem regulären Bußgeldkatalog, es kommen aber probezeitspezifische Maßnahmen hinzu.